24.02.2021 – NEIN zum E-ID-Gesetz


E-ID-Gesetz — NEIN am 7. März 21

Ich persönlich finde die Idee einer E-ID, also einer digitalen Identitätskarte,
gut. Intelligent eingesetzt und solange unbedingt freiwillig bestimmt
eine mögliche Kosteneinsparung, Verkürzung der Prozesse und Vereinfachung,
dies durch einheintliche Formulare über alle Kantone und Gemeinden ausfüllbar
am 24×7 Onlineschalter.

JEDOCH:
Aus folgenden Gründen bin ich gegen das Annhemen des E-ID-Gesetz
(Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz, BGEID) (vor alle Punkt 6 ist interessant 🙂

Die folgende Liste ist nicht abschliessend….

  1. Das Bundesgesetz, das zur Abstimmung kommt, beinhaltet wesentlich mehr, als nur das Regelwerk, für die einfache Umsetzung einer E-ID.
  2. Die E-ID wird es in drei Sicherheitsniveaus geben:
    niederig (Name, Adresse, Geburtsdatum)
    substanziell (+ Staatsangehörigkeit, + Geschlecht)
    hoch (+ Gesichtsbild, + weitere Daten nach Bedarf des FEDPOL)
    (Zwischeninfo)
  3. Freiwilligkeit nicht vollends gegeben!
    Art. 12 Ziff 2 besagt, dass nur für Informatikanwendungen, bei welchen die Stufe
    niedrig ausreicht, diese auch OHNE e-ID zugänglich sein müssen. Heisst konkret,
    dass potentiell Dienstleistungen, die nur noch digital angeboten werden in Zukunft,
    zwingend mit einer E-ID (bspw. Stufe substantiell oder hoch) bezogen werden müssen.
  4. FEDPOL (Bundespolizei) wird «salamitaktisch» mächtiger.
    Art. 24 besagt, dass das Fedpol die Versichertennummer systematisch als Identifikationsmerkmal
    von «Personen» genutzt werden kann. Dies um die 5 bestehenden Personen-Akten-Datenbanken über
    Bürgerinnen und Bürger zu verknüpfen:
    ZEMIS, Infostar, Ordipro, ZAS-UPI ….
    === Es kann nicht sein, dass wir mit dem Vorwand der Einführung einer E-ID dem Fedpol
    durch die Hintertür weitere Ermächtigungen erteilen.
  5. DILEMMA! – Das GESETZ sieht vor, dass die E-ID durch private Unternehmen ausgegeben werden darf.
    Profitieren werden grosse Softwareunternehmen, sowie Datencenteranbieter, welche die Anforderungen der
    E-ID-Kommission erfüllen / er-lobbieren werden. Im Gesetz müsste dann veranktert sein, dass kein Unternehmen,
    zu dem ein Bundespolitiker (NR, SR, BR, Eid. Kommissionsmitglied) Partikularinteressen ausweisen kann,
    an der Akkreditierung teilhaben darf.
    Nun gut, der Vorteil: Private Unternehmen haben die technischen Fähigkeiten,
    jedoch auch das Interesse, den grösstmöglichen Profit zu Lasten der Steuerzahler
    zu erhaschen. Die E-ID gehört in die Hände der Behörden, um die E-ID nicht zu einem
    Handelsgut zu machen. Was mit den (Meta-)daten geschieht, und wie diese zum Eingennutz
    genutzt / missbraucht werden, können wir nicht prüfen.
    (Auch wenn die EIDKOM dies gegenteilig ausführen wird)

NUN was die Bundesverwaltung und die meisten Behörden bereits erfolgreich bewiesen haben ist,
dass sie eines nicht können, nämlich IT Projekte erfolgreich und Budgetkonform planen,
umsetzen und betreiben. ==== Dieses Dilemma muss noch gelöst werden!
(Evtl. eine Behörde durch private Unterhmer aufgebaut wird und dann in den Betrieb übergeben wird?)

  1. ALLES SCHON DA!
    Man glaubt es kaum, doch es existiert bereits eine offizielle E-ID!!
    Das CH-LOGIN ist eine von der Bundesverwaltung ausgestellte ID, mit welcher
    man heute bereits problemlos Dienste bei Verwaltungen beziehen kann.
    === Also technisch und regulatorisch alles da – wieso braucht es da noch
    ein E-ID Gesetz, welches primär dem FEDPOL mehr Kompetenz erteilt?

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